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Allgemeine 
Geschäftsbedingungen 

§1. Gegenstand des Mietvertrages
Vermieter und Mieter schließen einen Vertrag über die kostenpflichtige Übernahme von Geräten (Mietgut) ab. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.


§2. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter übergibt das Mietgut in einem mangelfreien und betriebsfertigen Zustand. Der Mieter hat Gelegenheit, das Mietgut vor der Übergabe zu sichten und auf Funktionsfähigkeit zu prüfen.


§3. Pflichten des Mieters
Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift im Mietvertrag, dass er die in diesem angegebenen Mietgeräte in betriebsbereitem Zustand übernommen hat. Er verpflichtet sich, die gemieteten Geräte unter Beachtung der Betriebsanleitung nur zum bestimmungsmäßigen Zweck in Betrieb zu nehmen und zu nutzen, vor Überbeanspruchung zu schützen und für sach- und fachgerechte Nutzung der Geräte unter Beachtung der Betriebsanleitung Sorge zu tragen. Dem Mieter obliegt die Wasserentleerung der Luftentfeuchters. Sämtliche Energiekosten sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter hat empfindliche Böden vor Beschädigung oder Verschmutzung durch die Geräte zu schützen.


§4. Mietpreis
Die Mietpreise gelten je Kalendertag.


§5. Transportkosten, Kosten für Auf- und Abbauarbeiten
Anfahrts- und Transportkosten gehen entsprechend der vereinbarten Preise zu Lasten des Mieters. Diese Kosten werden im Mietvertrag fixiert und sind nicht Bestandteil des Mietzinses. Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. Falls der Vermieter oder ein Vertreter nicht bei der Auslieferung anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.


§6. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag, mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder an dem von ihm mit der Abholung Beauftragten. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes, demnach mit dem Eintreffen des Mietgutes auf dem Lagerplatz des Vermieters. Ausfallzeitenmüssen unverzüglich dem Vermieter angezeigt und belegt werden.


§7. Rechte des Vermieters
Der Vermieter ist zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen, mit zweitägiger Kündigungsfrist berechtigt, die vermieteten Geräte wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter die Geräte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter übergibt. Die Kosten für die Abholung sind in diesen Falle vom Mieter zu tragen. Die Geräte müssen zu jeder Zeit vom Vermieter besichtigt werden können. Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Handhabung, Überbeanspruchung, bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Mieters kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und darf die Mietgegenstände auf Kosten des Mieters abholen lassen. Ferner kann der Vermieter vom Mieter, bei Verletzung der im §3 angegebenen Verpflichtungen des Mieters, Schadenersatz fordern.


§8. Haftung
Der Mieter haftet für das gemietete Gerät. Bei Unmöglichkeit der Rückgabe haftet der Mieter auch dann, wenn er die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat. Kann der Mieter die Mietsache nicht zurückgeben, wird ihm ein Neugerät in Rechnung gestellt. Insbesondere haftet der Mieter dafür, dass das Gerät während der Mietzeit gegen Diebstahl, Beschädigungen oder sonstigen zufälligen Untergang gesichert ist. Die Haftung tritt auch dann ein, wenn das Gerät aus Gründen, die vom Mieter nicht unmittelbar zu vertreten sind, aus unverschlossenen Einsatz- oder Aufbewahrungsräumen entwendet oder in diesen beschädigt wird. In diesem Falle haftet der Mieter unabhängig davon, ob er selbst das Risiko der Entwendung oder Beschädigung versichert hat, und auch dann, wenn eine bestehende Versicherung den Versicherungsschutz, gleich aus welchen Rechtsgründen versagt. Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen Inbetriebnahme und Nutzung der gemieteten Geräte ergeben. Eine unsachgemäße Benutzung liegt insbesondere dann vor, wenn die gemieteten Geräte entgegen den Angaben in der Betriebsanleitung in Betrieb genommen und genutzt werden. Folgeschäden die sich durch Ausfälle der Maschine während der Mietdauer ergeben, führen nicht zur Haftung des Vermieters. Schadenersatz wird in allen Stadien der Vertragsbeziehung, bei vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen, nur geleistet, soweit der Schaden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Schadenersatz darf jedoch den Verlust inkl. des entgangenen Gewinns nicht übersteigen, der aus Sicht des Vermieters bei Vertragsabschluss bei Berücksichtigung aller Umstände voraussehbar war.


§9. Reparaturen
Reparaturen die durch normalen Verschleiß erforderlich sind, führt der Vermieter auf eigene Kosten durch. Repariert der Mieter das Gerät ohne Zustimmung des Vermieters, so gehen die Reparaturkosten zu seinen Lasten. Der Mieter ist verpflichtet, bei Funktionsstörungen den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Unterlässt er dies, so kann er keinen Anspruch auf Änderung des Mietpreises verlangen. Der Mieter hat Beschlagnahmungen, Pfändungen, Beschädigungen und andere wichtige Vorfälle unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Geräte weiterzuvermieten, ins Ausland zu bringen oder anderen zu überlassen. Die ordnungsgemäße Rücklieferung der Geräte gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn nicht spätestens 7 Arbeitstage nach dem Eintreffen der Geräte am Lager des Vermieters eine Mängelanzeige unter Bekanntgabe der festgestellten Mängel dem Mieter bekannt gemacht wird.


§10. Zahlung
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich vor, die Stellung einer Kaution in angemessener Höhe vor Aushändigung des Mietgutes zu beanspruchen. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag.


§11. Sonstige Bestimmungen
Diese Mietbestimmungen sind auch für alle zukünftigen Vermietungen von Geräten ohne besonderen Hinweis Vertragsgegenstand. Abweichungen oder Ergänzungen der Mietbedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten aus irgendwelchen Gründen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht betroffen. Anstelle der nicht wirksamen Bestimmungen treten die wirksamen Bestimmungen ein, die dem Sinn und der Auslegung der beanstandeten Bestimmungen am nächsten kommen. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters Gerichtsstand.

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Sicherheitshinweise

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  • Die Geräte nur an geerdete Steckdosen anschließen

  • Keine beschädigten oder unsicheren Kabel verwenden

  • Das Gerät nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien verwenden

  • Keine Abdeckungen oder Gegenstände auf das Gerät legen

  • Den Luftauslass nicht blockieren

  • Vor jeder Reinigung oder Wartung das Gerät ausschalten und den Stecker ziehen

  • Das Kondensat regelmäßig entleeren, um Überlaufen zu vermeiden

  • Sicherstellen, dass der Lufteinlass und -auslass nicht blockiert sind

  • Das Gerät niemals unbeaufsichtigt betreiben

  • Bitte lesen Sie die gesamte Gebrauchsanweisung des Herstellers sorgfältig durch und befolgen Sie alle dort aufgeführten Sicherheitshinweise. Vor der Benutzung sollten Sie alle in der Gebrauchsanweisung aufgeführten Informationen lesen und beachten. Warnhinweise und Sicherheitsrichtlinien behandeln einige Risiken, können aber nicht alle abdecken. Bewahren Sie Gebrauchsanweisungen zur späteren Verwendung auf.

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